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Der Vorstand ist im Vorfeld über den Aufstieg dieser Modelle zu unterrichten. Betreiber von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg haben beim Betreiben folgende Unterlagen mitzuführen
Ich bestätige, dass sich mein Modell in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und ich eine gültige Haftpflichtversicherung, den Kenntnisnachweis, sowie einen Lärmpass besitze. Falls zutreffend, die Bestimmungen zum Betrieb bei Zulassungspflichtigen Modellen (25-150kg). Die Datenschutzerklärung DSGVO wird von mir anerkannt
Die Erfolgreiche Ameldung wird auf der nachfolgenden Seite bestätigt!